Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte, Maßnahmen und Programme​

Seit 2023 ist der Landkreis Cuxhaven Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des BMBFSFJ. Als Partnerschaft für Demokratie (PfD) – der lokale Verbund aus federführendem Amt, externer Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis (ehemals Begleitausschuss) und Jugendforum – fördern, beraten und vernetzen wir Vorhaben, die Teilhabe stärken, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen.

Im Bereich Projektförderung unterstützen wir demokratiestärkende Projekte, Programme und Maßnahmen, die von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Akteurinnen – etwa gemeinnützigen Trägern, Initiativen und Jugendgruppen – umgesetzt werden. Von der ersten Idee über Antragstellung und Budgetplanung bis hin zu Umsetzung, Wirkungssicherung und Abrechnung stehen wir an der Seite der Träger / Trägerinnen. Über Förderentscheidungen entscheidet das Bündnis. Unser Ziel: niedrige Zugangshürden, verlässliche Beratung und wirksame Projekte, die Demokratie konkret vor Ort erfahrbar machen.

FAQ für Antragsteller / -stellerinnen

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Verbände, Stiftungen, anerkannte Träger der Jugendhilfe, Fördervereine von Schulen/Kitas.

  • Initiativen ohne eigene Rechtsform: möglich in Kooperation mit einem gemeinnützigen Träger (als „Trägerverein“/Fiscal Host).

  • Jugendfonds: Jugendliche bis 27 Jahre können als Einzelpersonen oder Gruppen eigene Vorhaben über das Jugednforum beantragen. 

DIe Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Büdnissitzung an das federführende Amt per Mail (a.heilemann @ landkreis-cuxhaven.de) zu senden.

Wir raten Ihnen aber zuvor die Förderberatung durch die ext. KuF in Anspruch genommen zu haben. Diese erreichen Sie unter: 

Telefon: 0 47 21 / 7 13 75 01 
E-Mail: j.flehnert @ kulturyard.de

2025 tagt das Bündnis noch an den folgenden Terminen:

  • 14. August 2025
  • 11. November 2025

Die Antragsformulare und weiterführende Infomaterialien finden Sie im Download-Bereich

Ja, unsere externe Koordinierungs- und Fachstelle (ext. KuF – angesiedelt beim KULTURYARD) berät Sie und steht Ihnen in allen Schritten der Antragstellung gern und tatkräftig zur Seite.

Sie erreichen die ext. KuF unter:

KULTURYARD gUG (haftungsbeschränkt)
Jörg Flehnert

Telefon: 0 47 21 / 7 13 75 01
E-Mail:j.flehnert @ kulturyard.de

Ja, dies ist möglich und wird geraten. Die externe Koordinierungs- und Fachstelle (ext. KuF – angesiedelt beim KULTURYARD) berät Sie und steht Ihnen in allen Schritten der Antragstellung gern und tatkräftig zur Seite.

Sie erreichen die ext. KuF unter:

KULTURYARD gUG (haftungsbeschränkt)
Jörg Flehnert

Telefon: 0 47 21 / 7 13 75 01
E-Mail:j.flehnert @ kulturyard.de

Es gibt keine festgelegte maximale Fördersumme. Um aber eine faire Vergabe und breite Zugänglichkeit der Mittel zu gewährleisten, sollten Anträge in der Regel bis etwa 5.000 € liegen.

Eine Kofinanzierung ist nicht verpflichtend. Sie kann jedoch eingebracht werden und ermöglicht ggf. eine höhere beantragte Fördersumme bzw. einen größeren Projektumfang.

Ja. Grundsätzlich können Institutionen mehrere Anträge stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fördermittel begrenzt sind und der Bündnis eine breite, ausgewogene Förderung im gesamten Landkreis anstrebt (z. B. unterschiedliche Regionen, Zielgruppen und Themen). Mehrfachförderungen derselben Einrichtung sind möglich, werden aber im Kontext des Gesamtbudgets und der Programmziele geprüft.

Tipp: Bündeln Sie thematisch zusammengehörige Maßnahmen nach Möglichkeit in einem Antrag und stimmen Sie sich vorab mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle (ext. KuF) ab.

Ja, grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, das Vorhaben hat einen klaren lokalen Bezug und wirkt im Landkreis Cuxhaven (Cuxland). Außerdem muss es den Zielen von „Demokratie leben!“ entsprechen (Teilhabe stärken, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen).

Worauf wir achten:

  • Lokalwirkung: Maßnahmen finden überwiegend im Landkreis Cuxhaven statt und richten sich an Zielgruppen vor Ort.

  • Kooperationen: Es bestehen belastbare Partnerschaften mit lokalen Akteuren / Akteurinnen (z. B. Vereine, Schulen, Jugendgruppen, Kommunen).

  • Mittelverwendung: Ein wesentlicher Teil des Budgets fließt in Aktivitäten im Cuxland.

  • Erreichbarkeit/Präsenz: Es gibt Ansprechpersonen vor Ort und verbindliche Teilnahme/Präsenz bei Umsetzungsterminen.

  • Programmpassung: Das Projekt leistet einen nachweisbaren Beitrag zu Teilhabe, Vielfalt und Prävention; kein reiner Image- oder Transfercharakter.

Formales & Verfahren:

  • Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige, nichtstaatliche Träger; Initiativen ohne eigene Rechtsform können über einen gemeinnützigen Träger (Fiscal Host) einreichen.

  • Vorabberatung mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) wird dringend empfohlen.

  • Über die Förderung entscheidet in der Regel der Begleitausschuss.

Tipp für den Antrag:
Stellen Sie den lokalen Bezug konkret dar (Orte, Partner, Zielgruppen), beschreiben Sie die geplanten Wirkungen im Landkreis, und zeigen Sie, wie Ressourcen vor Ort eingesetzt werden.